Corona - Regeln für die Schulen in Schleswig-Holstein:
Ø Es gibt keine Maskenpflicht, jedoch kann jede einzelne Person freiwillig für sich entscheiden, eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu tragen. Im Umgang mit Schwangeren und vulnerablen Personen kann mit den betroffenen Lerngruppen eine Verständigung über das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Einzelfall als Schutzmaßnahme abgesprochen werden.
Ø Es gilt der Schnupfenplan, d.h. Kinder und Jugendliche mit einer Symptomatik, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeutet, sollten die Schule mindestens 48 Stunden nicht besuchen. Mit einem einfachen Schnupfen kann Ihr Kind gerne zur Schule kommen, sollten jedoch Kopf- oder Halsscherzen, Husten, usw. hinzukommen, bleibt Ihr Kind 48 Stunden zu Hause.
Ø Kontaktpersonen von Corona-Infizierten dürfen in die Schule kommen.
Ø Der Lüftungsplan gilt ebenso weiter für Schulen. Als Faustformel gilt: alle 20 Minuten für 3 bis 5 Minuten lüften. Geben Sie Ihrem Kind in der kälteren Jahreszeit bitte wieder eine Decke/Strickjacke mit in die Schule – Sie kennen das schon aus dem vergangenen Winter.
Ø Es gilt der Beurlaubungserlass weiter, so dass vulnerable Schülerinnen und Schüler, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf haben, im Einzelfall mit ärztlichem Attest befristet vom Präsenzunterricht beurlaubt werden können. In diesem Fall sprechen Sie uns bitte an!
Wenn wir uns alle an diese Regeln halten, werden wir gut durch den Winter kommen!
Aufgrund der rückläufigen Corona-Infektionszahlen ist es ab Juni nicht mehr vorgesehen, dass die Schule Testpakete ausgibt. Es besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit der freiwilligen Testung in den Bürgertestzentren.